vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschluss vom Stimmrecht bedeutet nicht Ausschluss vom Anhörungsrecht des Wohnungseigentümers

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2011/49ecolex 2011, 119 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt klar, dass zwischen Stimm- und Anhörungsrechten der Wohnungseigentümer keine untrennbare Wechselbeziehung besteht, sodass der Verlust des einen nicht den Verlust des anderen Rechts nach sich zieht.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 3 WEG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!