Zusammenfassung: In angesprochener Rechtssache war fraglich, ob das Regime des Konsumentenschutzrechts auf einen bürgenden GmbH-Geschäftsführer anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 25c KSchG; § 25d KSchG; § 1 GmbHG; § 15 GmbHG
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Zusammenfassung: In angesprochener Rechtssache war fraglich, ob das Regime des Konsumentenschutzrechts auf einen bürgenden GmbH-Geschäftsführer anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 25c KSchG; § 25d KSchG; § 1 GmbHG; § 15 GmbHG
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