Zusammenfassung: Vorliegende Rechtssache thematisiert die Zulässigkeit der Zusammenfassung von mehreren Versicherungsfällen zu einem einheitlichen Leistungsfall.
Rechtsgrundlagen: Art 2,3 ARB 1994; Art 6.7 ARB 1994; Art 26.3. ARB 1994
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Zusammenfassung: Vorliegende Rechtssache thematisiert die Zulässigkeit der Zusammenfassung von mehreren Versicherungsfällen zu einem einheitlichen Leistungsfall.
Rechtsgrundlagen: Art 2,3 ARB 1994; Art 6.7 ARB 1994; Art 26.3. ARB 1994
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