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Schlüssiger Verzicht auf Einberufung der Ärztekommission

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA (Bearbeitung); a. Univ.-Prof. Dr Gunter Ertl, Senatspräs. OLG Wien (Anmerkung)ecolex 2011/428ecolex 2011, 1104 - 1105 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein schlüssiger Verzicht auf eine Einberufung der Ärztekommission in Form der Ablehnung einer Versicherungsleitung möglich ist.

Rechtsgrundlagen: § 184 VersVG; § 863 ABGB

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