Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob das Dienstgeber-Haftungsprivileg auch bei unversicherten ausrangierten Fahrzeugen greift.
Rechtsgrundlagen: § 333 Abs 3 ASVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob das Dienstgeber-Haftungsprivileg auch bei unversicherten ausrangierten Fahrzeugen greift.
Rechtsgrundlagen: § 333 Abs 3 ASVG
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