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Ausnahme vom Dienstgeber-Haftungsprivileg bei Kfz-Unfall

SozialversicherungsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal, Univ. Wien (Bearbeitung)ecolex 2011/411ecolex 2011, 1039 - 1040 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob das Dienstgeber-Haftungsprivileg auch bei unversicherten ausrangierten Fahrzeugen greift.

Rechtsgrundlagen: § 333 Abs 3 ASVG

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