Zusammenfassung: Mit ihrer Entscheidung wendet sich die erkennende Instanz der Zumessung angemessenen Schadenersatzes in Hinblick auf eine Klägerin, welche aufgrund von Mobbing an Burn-out leidet, zu.
Rechtsgrundlagen: § 1157 ABGB; § 1325 ABGB
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