Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der VwGH klärend der näher gehenden Betrachtung des Begriffsbild einer "ausschließlich obertägigen Gewinnung" im Regime des Mineralrohstoffgesetzes zu.
Rechtsgrundlagen: § 1 MinroG; § 116 Abs 10 MinroG