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Werbung mit alten Testergebnissen

WettbewerbsrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Horak, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2010/331ecolex 2010, 886 - 887 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judiktat stellt der OGH fest, dass der durchschnittliche Testverbraucher veröffentlichte Testergebnisse als möglichst zeitnah erachtet und der mangelnden Aktualität Irreführungseignung anhaften kann.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 2 UWG; § 2 Abs 1 Z 2 UWG Anhang; § 2 Abs 1 Z 4 UWG Anhang

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