Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag befasst sich mit Fragen des Schuldinhalts von Werkverträgen. Dabei wird bei anweisungskonformer Werkausführung zwischen Gewährleistung und, hinsichtlich der Verletzung von Warnpflichten, Schadenersatz differenziert.
Rechtsgrundlagen: § 1168a ABGB; § 203 UGB; § 1295 ABGB