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Keine Aufklärungspflicht des Arztes bei bloß entfernter Möglichkeit einer Komplikation

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/313ecolex 2010, 856 - 857 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich in vorliegender Sache näher mit der ärztlichen Aufklärungspflicht auseinanderzusetzen und dabei festgestellt, dass diese im Rahmen einer kosmetischen Operation entfällt, wenn der Eintritt von Komplikationen bloß im Promillbereich des Wahrscheinlichen liegt.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB

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