Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob der Betreiber eines Informationsverbundsystems, der noch dazu betreibender Auftraggeber ist, aber der nicht den verfahrensgegenständlichen Datensatz lieferte, als passivlegitimiert hinsichtlich des datenschutzrechtlichen Löschungsbegehrens anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 26 DSG; § 28 DSG; § 50 DSG; § 152 GewO