Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache sagt der OGH eindeutig aus, dass aus Sicherheitserwägungen iZm dem Einbau von Standheizungen in PKWs Branchenüblichkeit nicht mit dem Stand der Wissenschaft und Technik gleichzusetzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 PHG