Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Besteuerung unselbständiger Arbeit einer in Österreich ansässigen und beschäftigten und ins Ausland entsendete Person beherrschendes Thema. Im Rahmen der Rechtsfindung befasst sich der UFS eingehend mit dem Begriff des Arbeitgebers, um die Frage, wie mit der in Italien einbehaltenen Lohnsteuer zu verfahren ist, im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beantworten.