Zusammenfassung: Im Zusammenhang mit dem DBA Ungarn hatte der VwGH die Anrechenbarkeit der für Dividenden entrichteten ungarischen Quellensteuer auf die in Österreich für die Zinseinkünfte zu entrichtende Steuer zu beurteilen. Bis zu welchem Betrag ist die Steuer anrechenbar und wie bestimmt der VwGH die Grenze?
Rechtsgrundlagen: Art 22 DBA Ungarn