Zusammenfassung: Im Erkenntnis des VwGH vom 22.4.2010 waren die Kosten für einen Anschluss iSd OÖ Wasserversorgungsgesetzes an eine Wasserversorungsanlage der Gemeinde im Fokus. Sind mit "Kosten" ausschließlich die Kosten für den Anschluss eines Objekts an die Versorgungsleitung zu verstehen oder ist gar von der tatsächlichen Übergabestelle zwischen Anschlussleitung und Verbrauchsanlage auszugehen?