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Nachweis der besonderen Bedeutung beim geografischen Zusatz einer Firma nicht notwendig

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/212ecolex 2010, 579 - 580 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass es im Zuge der Firmenliberalisierung keines Nachweises der besonderen Bedeutung hinsichtlich des geografischen Zusatzes einer Firma bedarf.

Rechtsgrundlagen: § 18 UGB

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