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Zum Widerrufsvorbehalt im Lichte der Rsp

ArbeitsrechtAufsatzDr. Clemesn Egermann, RAecolex 2010, 590 - 592 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der Verfasser bezieht zu Fragen iZm dem Widerrufsvorbehalt bei drohender Insolvenz Stellung und stellt fest, dass es auch in diesem Fall der Schriftlichkeit bedarf, wenn der Arbeitgeber Betriebspensionen einstellen oder widerrufen will.

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