KV für Handelsangestellte
In vorliegender Rechtssache war der KV für Handelsangestellte, der in einem Punkt auf kaufmännische Tätigkeiten Bezug nimmt, einer Analyse zuzuführen. Festzustellen war, dass die Anwendung des Kollektivvertrags allerdings nur auf kaufmännische Tätigkeiten im selben Betrieb erfolgen soll.