Zusammenfassung: Die Autoren widmen sich der Frage, ob nationales Recht, das gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, dennoch anwendbar bleiben kann, sofern dadurch nicht zu tolerierende Regelungslücken vermieden werden können. Dabei gehen sie auf einschlägige Judikatur im Spannungsfeld der Regelungslücke und des Anwendungsvorrangs unionsrechtlicher Normen ein.
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