Zusammenfassung: In vorliegender Sache waren Erhaltungsgebote von Bauten, die ein Ortsbild charakteristisch prägen, und eine fragliche wirtschaftliche Vertretbarkeit eben dieser Instandhaltung zu thematisieren. Wie beurteilt sich konkret die wirtschaftliche Zumutbarkeit und wie ist die Kalkulierbarkeit zeitlich zu bemessen?
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 2 erster Satz Sbg ROG 1998