ܧ 11 Abs 3 AÜG
In vorliegendem Judikat hatte der OGH die Zulässigkeit einer Konventionalstrafe eines überlassenen Arbeiters für den Fall einer verschuldeten Entlassung zu beurteilen. Liegt in gegenständlichem Fall eine unbillige Belastung des Arbeitnehmers vor und ist die Vereinbarung als solche überhaupt als zulässig vereinbart anzusehen?