Zusammenfassung: In angesprochener Entscheidung wird die stiftungsrechtliche Vorlagepflicht iZm der Verweigerung des Ausgleichs potenzieller Verluste aufgrund der mangelnden Vorlage der Stiftungszusatzurkunde behandelt.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 KStG; § 13 Abs 1 KStG