§ 21 Abs 3 MRG
Vorliegende Sache beinhaltet Probleme betreffend formale und inhaltliche Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung. In concreto war zu klären, ob auf der Einnahmenseite eine Auflistung der monatlichen Pauschalraten für die einzelnen Mietobjekte gegeben sein muss.