§ 10 Abs 2 MSchG; § 10a MSchG; § 33a MSchG; § 33b MSchG
In vorliegender Sache war die Markenrechtsverletzung durch die Verwendung des Filmpreises "Oscar" zu untersuchen. Dabei war auf europarechtliche Grundfreiheiten und nationale Immaterialgüterrechte einzugehen.