Zusammenfassung: Der Verfasser behandelt die Auswirkungen des Vorrangs der BerufsqualifikationsRL im Bereich der Dienstleistungsfreiheit. In weiterer Folge geht er auf mögliche Konflikte sowie deren Kollissionsregeln ein. Welcher Gestaltungsspielraum bleibt den Mitgliedsstaaten?
Rechtsgrundlagen: Art 56 AEUV; BerufsqualifikationsRL 2005/36/EG ; DienstleistungsRL 2006/123/EG