Zusammenfassung: Die Autoren widmen sich Fragen der Dienstleistungsrichtlinie iZm vorübergehend grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern. In diesem Kontext wird das Spannungsfeld und das Verhältnis zur BerufsqualifikationsRL behandelt. Bringen die Richtlinien Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr?
Rechtsgrundlagen: Art 56 AEUV