Art 2 lit d UGP; Art 5 RL-UGP
Vorliegendes Judikat stellt eindeutig fest, dass eine deutsche Rechtsnorm, die die Klammerung an einen Warenabsatz für die Teilnahme an einem Lotto-Gewinnspiel, ungeachtet anderer Umstände, als wettbewerbswidrig ansieht, mit der RL-UGP nicht in Einklang zu bringen ist, sofern die weiteren Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt sind.