Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag der Gewährleistungsfrist beim Unternehmenskauf. Ist im Lichte des GewRÄG der kurzen oder doch eher der langen Frist der Vorzug zu geben? Ist dabei zwischen Unternehmenskauf ieS und dem Anteilserwerb zu differenzieren?
Rechtsgrundlagen: § 933 ABGB