Zusammenfassung: Andreas Riedler setzt sich wiederholt mit der Frage auseinander, ob dem Vertragspartner ungeachtet einer begünstigenden oder benachteiligenden nachträglichen Änderung der AGB in Energielieferverträgen und von Entgelten ein Vertragsauflösungsrecht oder nur ein Widerspruchsrecht zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 45b ElWOG; § 40 Abs 4 GWG; § 6 Abs 2 Z 1 KSchG