Zusammenfassung: Georg Wilhelm konzentriert sich in seinem Elaborat auf Anlegerschäden aufgrund fehlerhafter Anlageberatung. Dabei legt er den entsprechenden Haftungsgrund offen und thematisiert eine allfällige Anrechnung hypothetischer und anderweitiger Kursverluste. Wie verhält sich die Prospekthaftung zu der zivilrechtlichen Aufklärungspflicht?
Rechtsgrundlagen: § 1300 ABGB; § 875 ABGB; § 1295 ABGB; § 1313a ABGB; § 11 KMG