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Geistiges Eigentum: Wem gehören die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

UrheberrechtSonstigesDr. Lutz Riede, LL.M., LL.M., RA; Dr. Christof Pöchhacker, M.C.L., RAecolex 2010, 273 - 274 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag eine Checkliste betreffend die Rechte an Mustern und Patenten aus Arbeitsergebnissen zur Verfügung.

Schlagwörter:

Checkliste; Nutzungsrechte; Arbeitsergebnisse;

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