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Möglichkeit der konkludenten Zustimmung des Markeninhabers bei Inverkehrbringen durch Dritte innerhalb des EWR

UrheberrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Leonhard Reis, RAA (Anmerkung)ecolex 2010/59ecolex 2010, 176 - 177 Heft 2 v. 1.2.2010

Art 7 Abs 1 RL 89/104/EWG ; § 10b MSchG

Der EuGH hatte sich in vorliegendem Fall mit der konkludenten Zustimmung des Markeninhabers zu befassen. Unter welchen konkreten Umständen kann von einem konkludenten Rechtsverzicht mit Bestimmtheit ausgegangen werden? Inwiefern ist die Beurteilung nationaler Gerichte beachtlich?

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