Zusammenfassung: Michael Zach behandelt die Unbefangenheit des Richters als Vorsitzender in der Schlichtungsstelle im Lichte des § 19 Abs 2 JN. Ist es vertretbar, dass ein Richter mit beiden Funktionen im selben Gerichtssprengel versehen wird?
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 2 JN