§ 879 Abs 3 ABGB; § 25 TKG
Der OGH hatte sich in vorliegender Sache mit der Unzulässigkeit von Klauseln in Mobilfunkverträgen auseinanderzusetzen. Dabei war vor allem die Änderungskündigung im Falle nicht ausschließlich begünstigender Änderungen und die vermeintliche Wirkungslosigkeit von Kündigungen iZm § 25 Abs 3 TKG zu thematisieren.