Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der Auftrag, einen Geschäftsführer unter Androhung einer Ordnungsstrafe zu bestellen, und dessen Anfechtbarkeit unter der Voraussetzung der Beschwer beherrschendes Thema.
Rechtsgrundlagen: § 15 GmbHG; § 102 GmbHG; § 15 FBG; § 24 FBG