Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag thematisiert die Rechtsfolgen eines Irrtums über einen kartellrechtlichen Ausnahmetatbestand. Können direkte und indirekte Verbotsirrtümer der Strafbarkeit entgegenstehen?
Rechtsgrundlagen: § 1 KartG; Art 101 AEUV
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