Zusammenfassung: Gegenständlich war die Zulässigkeit einer Aufrechnung des Kostenschuldners mit einer Gegenforderung und dem zeitlich früheren Zahlungsverlangen des Rechtsanwalts zu klären. Kommt es im vorliegenden Fall auf die Fälligkeit der Hauptforderung an?
Rechtsgrundlagen: § 1439 ABGB; § 19a RAO; § 117 WRG; § 406 ZPO; ߧ 37 Abs 2 AußStrG