Zusammenfassung: Das Judikat stellt die Frage in den Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen ein Wegerecht an einem im Gemeinbrauch stehenden Weg ersessen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 313 ABGB; § 480 ABGB; § 1460 ABGB
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Zusammenfassung: Das Judikat stellt die Frage in den Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen ein Wegerecht an einem im Gemeinbrauch stehenden Weg ersessen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 313 ABGB; § 480 ABGB; § 1460 ABGB
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