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Voraussetzung der Ersitzung eines Wegerechts an Weg im Gemeingebrauch

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/381ecolex 2010, 1042 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Das Judikat stellt die Frage in den Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen ein Wegerecht an einem im Gemeinbrauch stehenden Weg ersessen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 313 ABGB; § 480 ABGB; § 1460 ABGB

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