Zusammenfassung: In vorliegender Sache waren die Voraussetzungen einer grundbuchsrechtlichen Sprungeintragung zugunsten einer inländischen GmbH, deren Anteile von einer schweizerischen Kapitalgesellschaft gehalten werden, im Lichte des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes zu klären.
Rechtsgrundlagen: § 433 ABGB; § 22 GBG; § 26 GBG; § 5 Abs 3 WrAuslGEG