Zusammenfassung: Im Zusammenhang mit einer Invaliditätsentschädigung in der privaten Unfallversicherung war die Beurteilung der dauernden Invalidität einer Klärung zuzuführen. Wie ist dabei die fälschliche Bezeichnung der ausgeübten Tätigkeit im Vertragsformular zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 16 VersVG; § 45 VersVG; § 179 VersVG; AUVB