Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in vorliegender Entscheidung mit der Abweisung eines Ratenansuchens iZm Umsatzsteuervorauszahlungen zu befassen. Wann ist der relevante Zeitpunkt für die Schadensgutmachung bei einer Selbstanzeige iZm nicht fälligen und bescheidmäßig nicht festgesetzten Abgaben anzusetzen?
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 FinStrG