Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob dem Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes ein Doppelbezug für Sonderzahlungen insofern zu entnehmen ist, als auch entgeltfreie Zeiten zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 2 KV für Angestellte des Metallgewerbes; § 914 ABGB