Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit Höchst- und Mindestschadenersatzgrenzen iZm Beförderungsdiskriminierungen. Wie ist vorzugehen, wenn der Kläger nicht beweisen kann, dass er die Stelle erhalten hätte, und der Arbeitgeber auch nicht nachweisen kann, dass er die Stelle nicht erhalten hätte?
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 2 B-GlBG