Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte die Internet-Bestellung eines Krokodilledergürtels aus artenschutzrechtlicher Perspektive zu analysieren. Ist der Tatbestand als erfüllt anzusehen, obwohl der Gürtel beim Zoll "hängenbleibt", und ist "Einführen" als tatsächliches körperliches Verbringen zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 Z 1 ArtHG; Art 16 Abs 1 lit a VO (EG) 97/33 8