Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob im Falle natürlicher und heftiger Bewegungen von Bäumen eine Haftung analog § 1319 ABGB zu bejahen ist. Wie ist die sturmbedingte Biegung des Stammes im Lichte vorgenannter Norm zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 1319 ABGB