Zusammenfassung: Der UFS erachtet bei seiner Beurteilung der Verlagerung des Lebensmittelpunktes einen Zeitraum von einem Jahr als nicht ausreichend. Jedenfalls sind die näheren wirtschaftlichen und persönlichen Umstände in die Betrachtung einzubeziehen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 EStG; § 26 Abs 1 BAO; Art 4 Abs 2 DBA Ö-USA; Art 15 DBA Ö-USA