§§ 2 - 4 DBA EntlastungsVo
Im vorliegenden Erkenntnis hat es der VwGH als zwingend angesehen, dass eine von der ausländischen Behörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung iSd. DBA-EntlastungsVo vorliegt. Andernfalls ist der Abzugsverpflichtete zur Haftung heranzuziehen.