§ 6 Abs 1 AHG; § 1489 ABGB; § 1494 ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, wann die Verjährungsfrist eines Amtshaftungsanspruchs zu laufen beginnt. Anlaßfall war die Klage eines Inhabers eines Personalmandats im gemeinsamen Dienststellenausschuss der Wirtschaftsbetriebe Graz und Mitglied der FSG, dem wegen eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht das Personalmandat aberkannt wurde.