§ 1479 ABGB; § 1489 ABGB; § 228 ZPO
Der OGH beschäftigte sich mit dem Fall eines Mieters, in dessen Kellerabteil Sanierungsarbeiten durch den Vermieter durchgeführt wurden, wobei Klinkeröl zum Einsatz kam. Beim Einsatz dieses Öls wurden die Innenraumwerte für Tetrachlorethen, etc. überschritten.