ߧ 28 AußStrG; § 27 Abs 2 WEG
In der vorliegenden Entscheidung geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Regeln über das Ruhen des Verfahrens im Grundbuchsverfahren anzuwenden sind.
OGH 5 Ob 200/08k
ߧ 28 AußStrG; § 27 Abs 2 WEG
In der vorliegenden Entscheidung geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Regeln über das Ruhen des Verfahrens im Grundbuchsverfahren anzuwenden sind.
OGH 5 Ob 200/08k